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Kündigung des Vertrages!

Frau S. hat bei dem Versicherungsunternehmen, die Zürich Versicherungs AG, eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, welche sie aufgrund ihres Umzugs gekündigt hat. Laut Angaben der Konsumentin hat sie keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen mehr, da sie diesen bereits gekündigt hat. Da Frau S. die Kündigung des Vertrages bekannt gegeben hat, konnte sie nicht nachvollziehen, warum diese seitens der Versicherung nicht anerkannt wurde. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Versicherung ist der Konsumentin entgegengekommen und hat auf ihren Wunsch die Kündigung des Vertarges anerkannt.