Hoher Schaden - keine Deckung
Frau W. hat bei der Zürich Versicherungs AG eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihr Schmuck im Wert von ca. € 14.000,- aus ihrer Wohnung gestohlen. Im Juni 2015 wurden Arbeiten von einem Maler und seinen Helfern verrichtet. Ein Duplikat des Wohnungsschlüssels wurde entwendet und für den Diebstahl verwendet. In der Anzeigebestätigung wurde vermerkt, dass es sich um einen Diebstahl durch Einbruch gehandelt hätte, die Konsumentin ist jedoch der Meinung, dass es sich um einen einfachen Diebstahl handelte. Beschädigungen an der Wohnungstür wurden nicht festgestellt. Der Täter hat nach Ansicht der Konsumentin einen Schlüssel entwendet, ohne dass dies durch fahrlässiges Verhalten von Frau W. ermöglicht wurde. Da Frau W. das Unternehmen ersuchen wollte in den Schadensfall einzutreten, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Zürich Versicherungs AG teilte mit, dass keine Leistung erbracht werden kann, da im Rahmen des Vertrages keine Deckung besteht. Ein Einbruch mit dem richtigen Schlüssel ist nur insofern Versichert, wenn dieser Schlüssel durch Einbruch in andere als die Versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub erlangt wurden.