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Automatische Verlängerung der Versicherung

Frau S. hat im Oktober 2014 über ein Unternehmen eine Reise für vier Personen nach Ägypten gebucht und dafür eine Versicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Oktober 2015 eine Forderung in Höhe von € 117,- hinsichtlich der abgeschlossenen Versicherung erhalten. Frau S. hat bezüglich des Versicherungsvertrages keine Polizze oder jegliche Versicherungsunterlagen erhalten. Die Konsumentin wurde daher keinesfalls darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Verlängerung der Versicherung automatisch erfolgt. Sie hat auch keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten, und wurde nicht auf eine automatische Vertragsverlängerung hingewiesen bzw. wurde sie nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß darauf hingewiesen, dass sie den Vertrag kündigen muss, falls sie seine automatische Verlängerung nicht wünscht. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG teilte mit, dass Frau S. bereits vor Abschluss der Versicherung neben dem Produktinformationsblatt auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt wurden. Die Versicherungspolizze wurde in der Bestätigung angehängt und an die von ihr bekanntgegebene E-Mail Adresse gesendet. Der Versicherungsvertrag wurde rückwirkend storniert und die bereits abgebuchte Folgeprämie zurückerstattet.