Keine Kenntnis über den rechtskräftigen Titel
Frau P. habe mit der "Santander Consumer Services GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie diesen im März 2014 vorzeitig zurückbezahlen wollen, jedoch sei ihr seitens ihrer Hausbank ein falscher Betrag mitgeteilt worden, sodass nach der Überweisung noch ein Kreditrest in Höhe von ca. € 35,- verblieben sei. Frau P. habe auch diesen Betrag umgehend einbezahlt. Die Konsumentin habe zudem Kenntnis von einem Urteil des OGH erlangt, bezüglich der Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des effektiven Jahreszinssatzes. Da Frau P. die Nach- bzw. Neuberechnung sowie die Übermittlung einer Bestätigung und eines Gesamtauszug habe ersuchen wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau P. gefunden werden. Die "Santander Consumer Services GmbH" wies die Konsumentin darauf hin, dass zu dem Kredit ein rechtskräftigen Titel erwirkt wurde und somit noch ein Betrag aushaftend sei. Die "Santander Consumer Services GmbH" führte jedoch die Nach- bzw. Neuberechnung durch und übermittelte der Konsumentin die Vertragskorrektur.