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Abschlusskosten trotz Kündigung?

Frau A. hat im Juni 2014 einen Wertsicherungs-Sparplan bei der Multi-Invest Sachwerte GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wollte sie über ein anderes Unternehmen einen Kredit aufnehmen, wobei die Voraussetzung für diesen der Abschluss des Wertsicherungs-Sparplanes war. Ein Kreditvertrag ist jedoch nicht zustande gekommen. Die Konsumentin wollte den Vertrag ordnungsgemäß kündigen bzw. stornieren, was seitens des Unternehmens aufgrund fehlender Depotnummer nicht akzeptiert wurde. Nach Meinung der Konsumentin, wäre der Vertrag rechtzeitig gekündigt worden, wenn die Kündigung seitens des Unternehmens nicht mit Absicht verhindert gewesen wäre. Da der Vertrag laut Angaben der Konsumentin somit aufgrund eines offensichtlichen Beratungsfehlers unter falschen Angaben und Tatsachen nicht wirksam zustande gekommen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau A. teilweise zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Multi-Invest Sachwerte GmbH teilte mit, dass auf dem Antragsformular deutlich ausgewiesen war, dass Abschlusskosten in Höhe von € 1.500,- zu bezahlen sind. Die Kündigung des Sparvertrages wurde akzeptiert, jedoch sind die Abschlusskosten auch bei Kündigung des Sparvertrages zu bezahlten. Das Unternehmen unterbreitete Frau A. ein Vergleichsangebot in Höhe von € 850,- zahlbar in Raten zu monatlich je € 50,-, welches angenommen wurde.