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Schaden erst zu Hause bemerkt

Frau S. hat bei der Assona GmbH eine Versicherung für ihr Mobiltelefon abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie Mitte Juli 2015 einen Schadensfall gemeldet. Frau S. hat den Schaden erst zu Hause angekommen bemerkt, da sich das Mobiltelefon in ihrem Rucksack befand. Da mehrere Personen zu dem besagten Zeitpunkt vor Ort waren konnte die Konsumentin lediglich vermuten, dass jemand auf den Rucksack gestiegen ist. Die Konsumenten konnte nicht nachvollziehen, weshalb das Unternehmen den Versicherungsgeberpflichten nicht nachkommt und mit der Begründung, dass der Schadenhergang unklar ist, nicht bereit war, diesen zu regulieren. Die Konsumentin hat dem Unternehmen alle ihr verfügbaren Angaben bezüglich des Schadenhergangs bekanntgegeben. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Assona GmbH teilte mit, dass als Entgegenkommen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige Schadensfälle einer Regulierung nachgekommen wird, obwohl der Nachweis eines Versicherungsfalles im vorliegenden Fall nicht erbracht wurde.