Zusatzkrankenversicherung hilft nicht
Herr R. hat bei der Merkur Versicherung AG eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten wurde er von Mitte Juni 2015 bis Anfang Juli 2015 im Krankenhaus behandelt. Die Behandlung hat der Rehabilitation gedient, wobei es keine Möglichkeit gab diese ambulant oder zu Hause durchzuführen. Der Konsument konnte nicht nachvollziehen weshalb seitens des Unternehmens für den Zeitraum keine tariflichen Leistungen erbracht bzw. das Tagegeld und Ersatztagegeld nicht bezahlt wurde. Zudem wurden auch keine Leistungen für die Hilfsmittel bzw. das Rollmobil und die Inkontinenzversorgung erbracht, obwohl diese ärztlich verordnet waren. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Konsumenten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Merkur Versicherung AG teilte mit, über die Leistungen keine tarifliche Deckung besteht. Eine Leistung für das Tagegeld für die Remobilisation, sowie für die Heilbehelfe, sind auf Basis der Tarifen und gemäß seinem Vertrag, nicht gedeckt.