Mangelhafte Betonlieferung - kein Schadenersatz
Herr M. habe im August 2014 einen Vertrag mit Bau Beton GmbH über den Kauf und die Lieferung von 15 m³ Beton abgeschlossen und eine Anzahlung in Höhe von € 1.800,- geleistet. Laut Angaben des Konsumenten sei das Beton in zwei LKW-Ladungen geliefert worden, wobei die zweite mangelhaft und daher mit zusätzlich entstandenen Kosten für die Behebung der Mängel verbunden gewesen sei. Infolgedessen habe der Konsument Bau Beton GmbH ersucht einen Preisnachlass als Schadenersatz zu gewähren, jedoch ohne eine positive Lösung seitens des Unternehmens erhalten zu haben. Aus diesem Grund wandte sich Herr M. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bau Beton GmbH war nicht bereit, dem Konsumentenschutz eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen oder dem Konsumenten entgegenzukommen.