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Widerbeschaffungswert weit unter dem Realwert beglichen?

Herr S. hatte im Sommer 2015 einen Verkehrsunfall erlitten, wobei sein Motorrad, eine SUZUKI GSXR 750, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auch war durch den Unfall, der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr notwendig gewesen. Herr S. berichtet, dass die UNIQA Österreich Versicherungen AG den Wiederbeschaffungswert des Kraftrades auf etwas über € 3.000,- bezifferte, was ihn sehr verwundert hat, zumal er dort sowohl eine Kasko- als auch eine Feuerversicherung abgeschlossen hat. Er hat das o.g. Motorrad vor einem Jahr für € 7.400,- gekauft und ist damit witterungsbedingt lediglich ein paar Monate gefahren. Zusätzlich hat er auch umfangreiche Zusatzausstattungen am Motorrad einbauen lassen. Da Herr S. von einem Wiederbeschaffungswert von mindestens € 6.000,- ausgegangen ist, kam er mit seinem Anliegen zum Konsumentenschutz Verband Österreich um dies zu Veröffentlichen.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung ist leider nur eine teilpositive Einigung erzielt worden. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG war lediglich bereit das Einschreiten der Feuerwehr in Höhe von etwas mehr als € 100,- zu decken.