• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Auf die gesonderte Kündigung nicht hingewiesen worden - und jetzt?

Im Februar 2014 hat Herr Mag. W. eine Flugreise für drei Personen gebucht und im Zuge dessen auch eine Versicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten ist die Informationen betreffend Reiseversicherung nicht transparent genug dargestellt worden bzw. war für ihn nicht eindeutig erkennbar gewesen, dass sich der Vertrag automatisch verlängert. Trotz mehreren Urgenzen hat er seitens der Versicherung keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Des Weiteren hat Herr Mag. W. keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten sowie dass er nicht auf die automatische Vertragsverlängerung und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen gesonderten Kündigung hingewiesen wurde. Hilfesuchend hat er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.


Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn Mag. W. positive Lösung gefunden werden: die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG hat den Vertrag rückwirkend beendet und die Forderung der Folgeprämie umgehend storniert.