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Vernebelte Angelegenheit

Bei Herrn B. wurde im Frühsommer eingebrochen und laut Angabe des Konsumenten u. a. auch seine Ersparnisse gestohlen. Nach fristgerechter Meldung des Schadensereignisses ist ihm seitens der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group ein Schlosser namhaft gemacht worden. Da ihm seitens des Schlossers ein Termin erst zu einem viel späteren Zeitpunkt angeboten wurde und er nicht die Reparatur der Türe seitens der Versicherung bezahlt bekommen hat, kam er damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich um dies zu Veröffentlichen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Versicherung hat dem Konsumenten mitgeteilt, dass Sie einen Sachverständigen beauftragte, welcher festgestellt hat, dass weder an der Wohnungseingangstür, noch an deren Rahmen oder Zylinderschloss, Spuren eines gewaltsamen Eindringens gefunden werden konnten. Die Versicherung hat daher die Deckung des Schadens abgelehnt.