Vertrag wegen Gegenstandlosigkeit storniert
Seit Anfang des Jahres 2007 habe Frau W. bei der "Helvetia Versicherungen AG" mehrere
Versicherungen (Haushalt, Rechtsschutz usw.) abgeschlossen. Die Versicherungsnehmerin habe über Ihre Tochter für sie und in ihrem Namen im Sommer 2015 die gesamten Versicherungen wegen Wohnungsauflassung gekündigt und o.g. Versicherungsgesellschaft habe die Kündigung erst zum 01.03.2016 akzeptiert. Enttäuscht über die lange Kündigungsfrist kam sie damit zu dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur vollsten Zufriedenheit der Versicherungsnehmerin abgeschlossen. Nach erneuter Überprüfung seitens der "Helvetia Versicherungen AG" hat man aufgrund des Risikowegfalls den Vertrag zum 01.07.2015 storniert.