Keine rechtswirksame Verlängerung des Vertragsverhältnisses
Im April 2014 hat Frau B. einen Flug nach London gebucht und dabei bei dem Unternehmen "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie zwar eine schriftliche Bestätigung dieser Reiseversicherungen, sonst aber keine weiteren Unterlagen, auch keine Versicherungspolizze erhalten und wurde somit nicht über eine automatische Vertragsverlängerung informiert. Frau B. wurde mit Schreiben vom Ende März 2015 über die automatischen Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Nach der Meinung der Konsumentin hat keine rechtswirksame Verlängerung des Vertragsverhältnisses stattgefunden. Zudem hat das Unternehmen der Konsumentin ohne Befugnis Beträge in Höhe von ca. € 107,- und ca. € 47,- vom Konto abgebucht. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Die Verträge wurde seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" rückwirkend beendet und die Forderungen der Folgeprämie wurden zurücküberwiesen.