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Bißverletzungen - Kostenübernahme

Im Februar 2012 hat der 9-jährige Labrador der Frau L. den 10 Wochen alten Ridgeback des Herrn Sch. angegriffen. Infolgedessen hat der Ridgeback Bißverletzungen bzw. Schädelverletzungen (Veränderungen am Auge) erlitten und musste notoperiert werden, wobei die letzte ärztliche Intervention im Frühjahr 2015 stattfinden sollte. Laut Angaben der Konsumentin hat sie sämtliche Kosten der ärztlichen Interventionen übernommen. Die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group hatte die Erstattung dieser Kosten mit der Begründung, dass sie keine Vollkundin ist und sie nur eine einzige Versicherung bei dem Unternehmen abgeschlossen hatte, verweigert. Laut Angaben der Konsumentin wurde der Akt bei der Versicherung als abgeschlossen betrachtet, obwohl weder Frau L. noch Herr Sch. über das rechtliche Vorgehen informiert wurden bzw. keine Auskunft, wie man sich in einem Schadensfall verhalten sollte, erhalten hatten; konnten die Konsumenten nicht nachvollziehen, warum diese seitens der Versicherung kein Entgegenkommen erhalten. Aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts sind Frau L. zusätzlich Kosten in Höhe von ca. € 780,- entstanden. Hilfesuchend hat sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: um dennoch eine kundenfreundliche Lösung zu erreichen wurde der Konsumentin die Kostenübernahme von ca. € 390,- (50%) angeboten.