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In einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

Frau M. ist im Dezember 2014 schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Laut Angaben der Konsumentin war die Generali Versicherung AG nicht bereit, den Schaden zu übernehmen mit der Begründung, dass sich der Gegner bereits auf der Vorrangstraße befunden hatte. Die Konsumentin ist der Meinung, dass die Annahme der Versicherung nicht den Tatsachen entspricht bzw. ist der Gegner auch aus einer benachrangten Straße in die Unfallkreuzung eingefahren. Hinzuzufügen ist, dass auch die Unfallschäden eindeutig dafür sprechen, dass die Konsumentin bereits vorschriftsgemäß in der Kreuzung gestanden ist und der Gegner aus der benachrangten Straße ihr in die Seite gefahren ist. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: Frau M. wurde ein Betrag in Höhe von insgesamt ca. € 2.200,- angeboten.