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Von den Gebühren befreit, trotzdem Forderung erhalten

Gegenüber Frau M. sei seitens der rechtsfreundlichen Vertretung der "GIS Gebühren Info Service GmbH" eine Forderung in Höhe von € 181,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin sei sie laut Bescheid von den Gebühren bis Ende Mai 2014 befreit gewesen. Daraufhin habe sie Anfang Mai 2014 erneut einen Antrag auf Befreiung eingereicht und Mitte Mai 2014 per Post fehlende Unterlagen nachgereicht. Da Frau M. keinerlei Rückmeldung erhalten habe, habe sie sicherheitshalber erneut einen Antrag zur Befreiung gestellt und eine Bestätigung per E-Mail erhalten, dass sie bis Ende September 2015 von den Gebühren befreit sei. Da Frau M. somit die Forderung nicht habe nachvollziehen können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau M. gefunden werden. Die "GIS Gebühren Info Service GmbH" war bereit auf die Begleichung der rückständigen Forderung zu verzichten.