Abschlagszahlung angeboten, Abschlagszahlung angenommen
Gegenüber Herrn C. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "A1 Telekom Austria AG" im Frühsommer des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe € 500,- geltend gemacht worden. Da sich Herr C. nicht sicher gewesen sei ob die Forderung sich auf den Gerichtsaktausdruck von über 10 Jahren beziehe, sei Herr C. zum Konsumentenschutz damit gekommen und habe eine Abschlagszahlung in Höhe von € 300,- geboten, wenn damit die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden würde. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat die "A1 Telekom Austria AG" über das Inkassobüro die Abschlagszahlung akzeptiert und auch die Schuldenbefreiung des Herrn C. bestätigt.