Verjährte Forderung
Ende März 2015 wurde gegenüber Herr D. seitens eines Inkassobüros im Namen der Wiener Linien GmbH & Co KG eine Forderung in Höhe von ca. € 430,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten sollte die gegenständliche Forderung aus dem Jahr 2012 sein und somit auch verjährt sein. Herr D. hat gegen die Forderung Einspruch aufgrund der Verjährung erhoben und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen hat zwar bis Redaktionsschluss keine Stellung zu den Angaben des Konsumenten bezogen, jedoch hat es sich direkt bei Herrn D. gemeldet und mitgeteilt, dass der Akt aus der Evidenz genommen wurde sowie auch alle Forderungen ausgebucht wurden.