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Reservierung ohne Bestätigung?

Gegenüber Herrn E. sei seitens der "OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH" eine Forderung in Höhe von fast € 1.000,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er dem Unternehmen eine Anfrage übermittelt, ob ein Kategorie E Zimmer in einem Stundentenheim verfügbar wäre. Er sei der Meinung gewesen, die Reservierung bestätigen zu müssen, da dies in der Vergangenheit aus so üblich gewesen sei. Herr E. habe seit drei Jahren Reservierungen über das Unternehmen getätigt welche erst nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr verbindlich gewesen wären. Herr E. wandte sich deshalb hilfesuchend an den Konsumentenschutz, da das Zimmer ohne seine Bestätigung gebucht worden sei und er dieses zudem nicht bewohnt habe. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Herrn E. ein positives Ergebnis erreicht werden. Da der Buchungsfehler seitens der "OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH" entstanden ist, wurde die Forderung gegen den Konsumenten ausgebucht.