Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft
Gegenüber Frau S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, der PARSHIP GmbH, im Mai 2015 eine Forderung in Höhe von € 506,73 geltend gemacht. Die Konsumentin hat keinen laufenden Vertrag mit der Auftraggeberin, da sie diesen bereits im Februar 2015 online gekündigt hat. Frau S. wurde nicht über eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft informiert. Daher hat die Konsumentin die erhaltene Forderung beeinsprucht und sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aus Kulanz mit einer einmaligen Vergleichszahlung i.H.v. 350,- € wird das Anliegen als abgeschlossen betrachtet.