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Prinzipienangelegenheit geklärt

Gegenüber Frau M. sei seitens eines Inkassobüros, im Namen der "Park & Control PAC Austria GmbH" im Frühling des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe € 200,- geltend gemacht worden. Es stimme zwar, dass sie am 17.10.2014 zu der benannten Uhrzeit auf dem vom o.g. Unternehmen bewirtschafteten Parkplatz geparkt habe, jedoch habe es am besagten Tag keine Ausschilderung,
insbesondere keinen Pönalgebührenaushang bezüglich eines gebührenpflichtigen Parkplatzes gegeben, mittlerweile gebe es entsprechende Schilder und Informationen. Daher sei Frau M. der Meinung, dass man in dieser Angelegenheit höchstens von einem Entgelt für die Parkzeit von 90 Minuten ausgehen könne, welche mit € 75,- (erster Strafzettel) erheblich zu teuer ausfallen würde und kam damit zu dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes kam seitens des Inkassobüros ein Schreiben in welchem "Park & Control PAC Austria GmbH" nunmehr eine Reduzierung der Pönale auf insgesamt ca. € 55,- zugestimmt hat welche auch anstandslos seitens von Frau M. bezahlt wurde.