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Forderung erhalten, jedoch kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen

Gegenüber Frau E. wurde seitens der GMX 11 Mail Media GmbH eine Forderung in Höhe von € 47,44 geltend gemacht, obwohl die Konsumentin keinen kostenpflichtigen Vertrag mit der GMX 11 Mail Media GmbH abgeschlossen bzw. niemals einem Upgrade zugestimmt hatte. Da die Konsumentin den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte und erst mit dem Erhalt der Mahnung vom angeblich abgeschlossenen Vertrag erfahren hat, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vorgang wurde seitens des Unternehmens vollständig abgeschlossen und die Forderung wurde eingestellt.