Zufriedenstellende Abschlagszahlung
Gegenüber Frau D. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der EOS Verbriefungsspezialgesellschaft mbH eine Forderung in Höhe von ca. € 15.630,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ihr Girokonto bei einem Bankinstitut im Jahr 2004 überzogen und diesbezüglich Ratenzahlungen vereinbart. Die Konsumentin hat bereits mehrere Raten geleistet und sich bei dem zuständigen Gericht über eine Klagseinbringung erkundigt, jedoch wären keine Informationen vorhanden gewesen. Da Frau D. die Höhe der Forderung nicht nachvollziehen konnte und den Zinssatz sowie die Höhe der Spesen bestritt, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die EOS Verbriefungsspezialgesellschaft mbH ließ über das Inkassobüro das rechtskräftige Urteil übermitteln und war dennoch bereit einer von Frau D. angebotenen Abschlagszahlung zuzustimmen.