Achtung bei der Überweisung
Mitte April 2015 wurde gegenüber Herrn G. seitens eines Inkassobüros im Namen der fotopost24 Fotoservice eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er den Überweisungsauftrag in Höhe von ca. € 9,- bereits am 26.02.2015 bei seiner Bank abgegeben, wobei der Betrag am nächsten Tag überwiesen wurde. Da der Konsument den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn G. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen ließ über das Inkassobüro mitteilen, dass Herr G. bei der Überweisung weder eine Kunden- noch eine Rechnungsnummer angegeben hat. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Name des Überweisers abweichend vom Namen des Bestellers war. Somit war eine Zuordnung der Zahlung unmöglich. Die Forderung wurde somit abgebucht.