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Einvernehmlich

Herr W. habe vor kurzer Zeit eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen von " Wiener Linien GmbH & Co KG" erhalten. Die Höhe der Forderung (insbesondere die Bearbeitungs-, Mahn- und Evidenzhaltungsgebühren) habe der Konsument nicht nachvollziehen können, da er bis zu dieser keine anderen Mahnungen erhalten habe. Da Herr W. die Hauptforderung (Strafe) erkannt habe, mit der Höhe der Spesen und Zinsen nicht einverstanden gewesen sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde Herrn W. eine zufriedenstellende Abschlagszahlung angeboten sodass dieses umgehend tätigte uns somit die Angelegenheit zu einer einvernehmlichen Lösung finden konnte.