Restschuld beglichen und weitere Forderungen erhalten?
Gegenüber Herrn A. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der ''A1 Telekom Austria AG'' eine Forderung in Höhe von über € 200,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe sein Bankberater das Inkassobüro ersucht, eine Restschuldbestätigung zu übermitteln, um die Restforderung endgültig begleichen zu können. Es sei eine Restschuld in Höhe von über € 500,- mitgeteilt, welche auch überwiesen worden sei. Da Herr A. somit die Forderung in Höhe von über € 200,- nicht habe nachvollziehen können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn A. gefunden werden. Die ''A1 Telekom Austria AG'' ließ über das Inkassobüro mitteilen, dass die Forderung zu Recht besteht, da die fälligen Rechnungen erst nach Ablauf der Zahlungsfrist an das Inkassobüro übergeben werden können.