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Obwohl kein Vertrag abgeschlossen, Forderung erhalten

Gegenüber Frau R. sei in April 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens b2 S.a.r.l eine Forderung in der Höhe von € 306,- geltend gemacht worden. Da die Konsumentin keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und in keiner Weise Kontakt mit diesem gehabt habe, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens des Inkassobüros bestätigt, dass der Akt zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen der b2 S.a.r.l klären zu können, werden auf Wunsch der Konsumentin notwendige Unterlagen von der b2 S.a.r.l verlangt.