Nicht relevant
Herr W. habe im April dieses Jahres eine Forderung seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen von "Maxolution Online Service GmbH" erhalten obwohl er nie einen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen habe. Daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde festgestellt, dass es sich um eine Forderung aus dem Jahr 2010 handelt und somit bereits verjährt ist. Daher wurde sie folglich aus der Evidenz genommen.