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Unberechtigte Forderung

Vom Bankkonto des Herrn K. sei im Auftrag des Unternehmens Austria GWin ein Betrag in Höhe von € 48,- abgebucht worden. Der Konsument sei von dem Unternehmen telefonisch kontaktiert worden, er habe jedoch keine vertragliche Zusage gemacht, da er zu keinem Zeitpunkt Interesse an dem Angebot des Unternehmens gehabt habe. Da der Konsument die Abbuchung nicht habe nachvollziehen können und eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Herr K. ersuchte das Unternehmen, die Nichtigkeit des Vertrages anzuerkennen, allfällige Forderungen gegen ihn auszubuchen und ihm den abgebuchten Betrag in Höhe von € 48,- zurückzuerstatten. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der Austria GWin die Forderung gegen Herrn K. ausgebucht und seine persönlichen Daten gelöscht, obwohl er sein Widerrufswunsch des Vertrages weder schriftlich noch telefonisch dem Unternehmen übermittelt hat.