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Rücktritt erklärt, keine Bestätigung erhalten!

Herr H. hat irrtümlich im Rahmen eines Haustürgeschäftes einen Vertrag mit dem Unternehmen "Libu-Zet e.U." abgeschlossen und daraufhin Anfang Februar 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 45,- erhalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er bis dato keine Belehrung über geltende gesetzliche Rücktrittsrechte bzw. eine Widerrufsfrist erhalten. Herr H. hat wenige Tage später, nach Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt, jedoch keine Antwort seitens des Unternehmens erhalten. Hilfesuchend wandte sich Herr H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Die "Libu-Zet e.U." hat den Vertrag storniert und Herr H. hat dafür die schriftliche Bestätigung erhalten.