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Forderung seitens des Unternehmen ausgebucht, vom Inkassobüro jedoch nicht

Gegenüber Frau G. sei in Februar 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Die Wiener Volkshochschulen GmbH, eine Forderung in Höhe von € 454,10 geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe sich den Physik-Kurs aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nicht mehr leisten können, sodass sie Die Wiener Volkshochschulen GmbH kontaktiert habe und diese die Forderung ausgebucht habe. Da sie aber wieder zur Zahlung durch das Inkassobüro aufgefordert worden sei, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist Die Wiener Volkshochschulen GmbH aus Kulanz der Konsumentin entgegengekommen, sodass Frau G. eine noch offene Forderung in Höhe von € 17,- zu bezahlen hatte und die Forderung des Inkassobüros ausgebucht wurde.