Fantasievolle Forderung
Herr S. habe seitens "B2B Technologies Chemnitz GmbH" im Juli letzten Jahres eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl er nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen habe. Der Konsument habe nicht gewusst worum es sich genau gehandelt habe und wandte sich deshalb an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten geschweige denn entgegenzukommen.