Forderung erhalten, jedoch nie Vertrag abgeschlossen!
Frau M. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat August 2014 eine Forderung in Höhe von € 250,- erhalten, obwohl sie nie Kontakt mit dem Unternehmen gehabt bzw. nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit B2B Technologies Chemnitz GmbH abgeschlossen habe, geschwiege denn eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Die Konsumentin habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ihren Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Frau M. wandte sich an den Konsumentenschutz, um ihr in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, noch wurde über das Zustandekommen eines Vertrages aufgeklärt, wobei B2B Technologies Chemnitz GmbH zu keiner Stellungnahme bereit war bzw. dem Konsumentenschutz sowie Frau M. eine Antwort zu übermitteln.