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Wartungsarbeiten in Rechnung gestellt obwohl keine durchgeführt wurden

Herr A. habe eine Rechnung bezüglich Wartungsarbeiten in Höhe von € 138,- seitens des Unternehmens Allgas Volkmann GmbH erhalten. Der Konsument habe die Wartungsarbeiten nicht in Anspruch genommen, da er zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht zu Hause habe sein können. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist der Konsument seitens des Unternehmens Allgas Volkmann GmbH informiert worden, dass nach Einzahlung des verrechneten Betrages in Höhe von € 86,- für Weg- und Arbeitszeit entschieden wird, ob dessen Rechtschutzversicherung mit der Eintreibung der Restforderung in Höhe von € 52,- bemüht wird.