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Forderung erhalten, kein Vertrag

Herr H. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von € 260,- erhalten, obwohl er nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit B2B Technologies Chemnitz GmbH abgeschlossen habe. Herr H. habe nie einen kostenpflichtigen Vertrag gewollt. Der Konsument habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sein Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Hilfesuchend wandte sich Herr H. an den Konsumentenschutz.

Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Herr H. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegenkommen erhalten.