Angeblicher Vertragsabschluss !
Gegenüber Frau P. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und zudem auch nicht die im Inkassoschreiben erwähnten Zahlungsaufforderungen des Unternehmens erhalten. Da sich Frau P. zum behaupteten Vertragsabschlusszeitpunkt im Krankenhaus befunden habe und die Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte für Frau P. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass sie weitere Beschwerden dieser Art erhalten haben und daher die Forderung storniert wurde.