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Fordern, aber bitte mit Begründung

Gegenüber Herrn K. habe ein Inkassobüro seitens "Tinko200" mit Schreiben vom 11.12.2014 eine Forderung in Höhe von € 258,95 geltend gemacht. Der Konsument vermerkte, dass er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe und auch in keiner Weise Kontakt dazu gehabt habe, weshalb sich Herr K. an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde Tinko200 die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und das Unternehmen ersucht die Forderung anhand relevanten Unterlagen zu begründen.
Am 22.01.2015 meldete das Inkassobüro welches mit der Betreibung seitens Tinko200 beauftragt wurde, dass die Forderung in Höhe von € 258,95 gegenüber Herrn K. ausgebucht worden sei.