Inkassoschreiben erhalten, jedoch nie eine Zahlungsaufforderung des Unternehmens !
Gegenüber Herrn P. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und zudem auch nie die im Inkassoschreiben erwähnten Zahlungsaufforderungen des Unternehmens erhalten. Da Herr P. die Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten geklärt, wobei die Daten gelöscht und die Forderung ausgebucht wurde.