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Tinko200 - Forderung erhalten, nichts bestellt

Gegenüber Frau B. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und auch in keiner Weise mit diesem Kontakt gehabt. Da Frau B. die Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes.
Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau B. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass sie weitere Beschwerden dieser Art über das Unternehmen Tinko200 erhalten haben und daher die Forderung storniert wurde.