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Keine vertragliche Zusage

Frau P. habe seitens des Unternehmens MyPhone GmbH eine Forderung in Höhe von € 24,- erhalten. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen keinen Vertrag abgeschlossen, zumal sie nie eine vertragliche Zusage gemacht hätte. Da die Konsumentin eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen das Anliegen zu überprüfen und die Forderung gegen sie auszubuchen sowie ihre persönlichen Daten zu löschen. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. MyPhone GmbH teilte mit, dass die Konsumentin im Rahmen eines aktiven Anrufes bei der Bestellhotline des Unternehmens mit den Worten "ich bin einverstanden" sich ausdrücklich als einverstanden erklärt hat einen Preselection-Vertrag abzuschließen. Aus Gründen der Kulanz hat sich das Unternehmen bereit erklärt, den Vertrag mit Frau P. aufzulösen, sofern die in Anspruch genommenen Dienstleistungen in Höhe von € 47,- beglichen werden.