Vertrag durch Irrtum entstanden, Forderung bekommen
Herr T. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Juli 2014 eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl sie nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit B2B Technologies Chemnitz GmbH abgeschlossen habe. Frau M. habe nie eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Die Konsumentin habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ihren Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Hilfesuchend wandte sich Frau M. an den Konsumentenschutz.
Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Frau Herr T. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegenkommen erhalten.