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Unbegründete Forderung zurückgebucht

Anfang Dezember letzten Jahres sei gegenüber Herrn S. im Namen von MAXOLUTION Online Service GmbH eine Forderung von fast € 550,- geltend gemacht worden. Der Konsument solle sich dabei auf kostenpflichtige erotische Internetseiten angemeldet haben. Da der Konsument mit Sicherheit so etwas nicht getan und mit dem Unternehmen keine Einigung gefunden habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte festgestellt werden, dass der Konsument keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. "Maxolution Online GmbH" buchte die Forderung gegen den Konsumenten aus und schloss den Fall ab.