Forderung erhalten
Herr B. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin Fortunfive UG eine Forderung in Höhe von € 113,- erhalten. Der Sohn von Herrn B. habe sich ungewollt auf der Homepage angemeldet,
da er durch die Gestaltung in die Irre geführt worden sei. Außerdem habe er keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und erklärte den Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (List, Irrtum, etc.). Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes teilte das Inkassobüro mit, dass sie die Bearbeitung als erledigt erklären und die Akte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abschließen.