"Zugang" (laut Duden) = das Betreten, das Hineingehen
Auszug aus Wiederrufrecht von B2B:
"Für den bei uns gekauften ZUGANG gibt es kein Wiederrufrecht."
Soll heißen B2B verkauft...NICHTS für über € 200,-?
Im Spätherbst dieses Jahres habe Herr C. von B2B Chemnitz eine Forderung in Höhe von € 245,- erhalten. Der Konsument hat uns mitgeteilt, dass er sich ungewollt auf der Homepage angemeldet habe, da er durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden sei. Er habe bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument fühle sich getäuscht und sei überrascht über die hohen Kosten. Da Herr C. die Angelegenheit mit besagtem Unternehmen nicht klären konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten geschweige denn ihr entgegenzukommen.