Dank Konsumentenschutz € 1200,- nicht gezahlt
Gegenüber Herrn Dipl.- Ing. R. sei seitens von "MAXOLUTION Online Service GmbH" im Herbst des Jahres 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.200,- geltend gemacht worden. Da der Konsument keinen Vertrag mit MAXOLUTION Online Service GmbH abgeschlossen habe und auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt hätte wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist der Fall für Herrn Dipl.- Ing. R positiv abgeschlossen worden. "MAXOLUTION Online GmbH" buchte die Forderung gegen den Konsumenten aus und schloss den Fall ab.