Vertrag war nicht erwünscht!
Frau P. sei durch ein Inserat (4 Wochen um € 39,90) in die Unternehmensräumlichkeiten von CVS Fitness GmbH gelockt worden, indem sie aufgefordert wurde eine Vereinbarung zu unterzeichnen, wobei ihr Bedenkzeit für einen bindenden Vertrag angeboten worden sei. Da die Konsumentin davon ausgegangen sei, dass es ein befristetes Angebot ohne Kündigungspflicht sei und da sie keine Fitnessleistungen in Anspruch genommen habe, habe sie die Stornierung der Vereinbarung gefordert, welche ihr jedoch verweigert worden sei. Hilfesuchend habe sich Frau P. an den Konsumentenschutz gewandt.
Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung erreicht werden: CVS Fitness GmbH war bereit den Betrag aus Kulanz auf eine einmalige Zahlung in Höhe von € 200,- zu reduzieren.