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Verwechslung der Rechnungsempfänger

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Herr M. erhielt Anfang Jänner 2024 ein Schreiben vom Personalshop – Servus Handels- und Verlags-GesmbH – auf seinen Namen lautend, jedoch mit falscher Adresse. Demzufolge hätte er Waren bestellt die Lieferung entgegengenommen und nicht bezahlt. Die telefonische Auskunft, die der Konsument beim Unternehmen einholte ergab, dass es sich um eine telefonische Bestellung von Dezember 2023 um insgesamt 476,89 € handeln würde. Der Konsument führte aus, dass weder er noch seine Angehörigen im Dezember 2023 bei diesem Unternehmen irgendetwas bestellt hätten und weiters, dass er auch keine Lieferung entgegengenommen hatte. Da Konsumenten widerrief die beiden Rechnungen telefonisch und erklärte dem Unternehmen, dass es sich um eine Verwechslung handeln muss. Ein paar Tage später erhielt der Konsument eine Zahlungserinnerung, diesmal jedoch mit der richtigen Adresse. Erneut wandte sich der Konsument an das Callcenter des Unternehmens und versicherte nochmals, dass es sich um eine Verwechslung handeln müsse. Da leider der Sachverhalt von Konsumenten nicht aufgeklärt werden konnte und er weitere Mahnungen erhielt, wandte der Konsument sich an den Konsumenten Schutz Verband Österreich. 

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich um seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Die Personal Shop – Servus Handels- und Verlags-GesmbH setzte sich direkt mit dem Konsumenten in Verbindung und gestand den Erfassungsfehler ein. Die offene Forderung wurdestorniert und ein Mahnstopp hinterlegt. Der Konsument bedankte sich für die Unterstützung des Konsumenten Schutz Verbandes Österreich.