Telefongespräche werden durch Anbieter geführt, für Anschluss ist Grundanbieter zuständig
Gegenüber Herrn W. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens sparfon GmbH im November 2014 eine Forderung in Höhe von € 1.170,- geltend gemacht worden. Herr W. sei in Dezember 2013 telefonisch bezüglich einem Angebot und eines eventuellen Vertragsabschlusses kontaktiert worden, jedoch habe er sich nie bereit erklärt die Umstellung seines bestehenden Anbieters auf sparfon GmbH zuzustimmen oder mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Vielmehr habe der bestehende Anbieter keine Umstellung feststellen können, sodass die Tochter des Herrn W. sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die sparfon GmbH auf die Rechtmäßigkeit der offenen Forderung bestand. Die Begründung dafür war, dass Herr W. einer Umstellung zugesprochen hätte, wobei der Grundanbieter des Anschlusses verbleibt, jedoch die Telefongespräche durch die sparfon GmbH geführt und abgerechnet werden.