Die Konsumenten hatte am 7. Juli 2023 beim Unternehmen Trandive® mehrere Artikel bestellt. Die Finanzierung und Finanzierungsabwicklung sollte dabei über die Klarna Bank AB (publ) erfolgen. Da sich die Konsumenten aber bei der Angabe der Zustelladresse geirrt hatte, konnte ihr das Paket nicht zugestellt werden und wurde stattdessen wieder an Trandive® rückübermittelt. Entsprechend den Angaben in der Sendungsverfolgung sollte das Paket am 29. Juli 2023 vom Kurierdienst an das Unternehmen rückübergeben worden sein. Die Konsumentin hatte auch versucht, den Irrtum sofort aufzuklären, weshalb sie sowohl das Unternehmen als auch die Klarna Bank AB (publ) über den Vorgang informierte. Auf ihre Emails erhielt die Konsumenten jedoch nie eine Rückmeldung. Da das Unternehmen jedoch der Klarna Bank AB (publ) nicht gemeldet hatte, dass das Paket nicht zugestellt, sondern retourniert worden ist, übermittelte die Klarna Bank AB (publ) der Konsumentin Zahlungsaufforderungen und drohte bei Nichtbezahlung mit einem Inkassoverfahren. Darauf wollte es die Konsumentin aber nicht ankommen lassen, weshalb sie den offenen Betrag – ohne die Ware erhalten zu haben – bezahlte. Da die Versuche der Konsumentin mit dem Unternehmen beziehungsweise mit der Klarna Bank AB (publ) Kontakt aufzunehmen, um die Sache abzuklären, nicht erfolgreich verliefen, wandte sie sich an den Konsumenten Schutz Verband Österreich.
Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen sowohl Kontakt mit dem Unternehmen als auch mit der Klarna Bank AB (publ) auf, und legten nochmals ausführlich dar, dass die Konsumenten das Paket aufgrund eines Zustellproblems nicht erhalten hatte, weshalb die Zahlungsaufforderungen nicht gerechtfertigt wären. Da die Konsumenten jedoch das Paket bereits bezahlt hatte, konnte von weiteren Zahlungsaufforderungen nicht ohne Weiteres abgesehen werden. Zur Zufriedenheit der Konsumentin wurde ihr der Gesamtbetrag von Trandive® rücküberwiesen und weitere Zahlungsaufforderungen der Klarna Bank AB (publ) eingestellt.