Herr P. hatte beim Unternehmen Zalando SE eine Bestellung für mehrere Artikel aufgegeben, wobei er einige davon retournierte: nämlich zwei T-Shirts im Wert rund € 70,-. Das Retourpaket wurde vom Konsumenten am 24.11.2023 aufgegeben, laut Sendungsverfolgung kam es am 27.11.2023 bei Zalando SE an. Am 11. 12. 2023 erhielt der Konsument allerdings eine für ihn nicht nachvollziehbare Mahnung/Inkasso -Zahlungsaufforderung. Er setzte sich deshalb umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung um aufzuklären, weil er die Artikel ja zurückgesandt hatte. Seitens Zalando SE führte man an, dass die gegenständlichen Artikel nicht im Paket gewesen wären. Trotz mehrfacher Versuche, die Angelegenheit aufzuklären, wurde dem Konsumenten immer wieder zurückgeschrieben, dass sein Fall zwar geprüft würde, ihm aber keine Erstattung/Erlass angeboten werden könne, da die gegenständlichen Artikel nicht im Retourpakten enthalten gewesen wären. Weiters wurde dem Konsumenten gesagt, dass alle Retouren eingescannt würden. Da der Konsument aber den Retourschein hatte und auch den Post-Aufgabeschein der Rücksendung, konnte er das Vorgehen des Unternehmens nicht akzeptieren und wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten Zalando SE /Inkasso-Unternehmen die Sachlage und das daraus resultierende Anliegen des Konsumenten nochmals dar. Nach wiederholter Übersendung des Post-Retourbeleges sowie des Artikel-Retourbeleges konnte die Sache zur Zufriedenheit des Konsumenten geklärt werden: dem Konsumenten wurde mitgeteilt, dass sein Anliegen von der Zalando SE nochmals geprüft und als erledigt eingestuft wurde. Sämtliche Forderungen gegen den Konsumenten wurden fallen gelassen.